Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/265526 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Quellenangabe: 
[Journal:] GuP - Gesundheit und Pflege [ISSN:] 2191-3595 [Volume:] 10 [Issue:] 2 [Publisher:] Nomos [Place:] Baden-Baden [Year:] 2020 [Pages:] 57-63
Verlag: 
Nomos, Baden-Baden
Zusammenfassung: 
Mit dem TSVG soll allen gesetzlich Versicherten ein zügiger, gleichwertiger Zugang zur ambulahten ärztlichen Versorgung eröffnet werden. Zentrale Punkte sind dabei der Ausbau des Vermittlungsangebots durch Terminservicestellen (TSS) und dessen Flankierung durch vergütungsrechtliche Anreize, die Erweiterung des Sprechstundenangebots sowie Veränderungen im vertragsärztlichen Zulassungsrecht. Dabei zeigt sich bereits jetzt eine Reihe von ungelösten Problemen. Entgegen dem gesetzgeberischen Ziel begründet das TSVG neue Ungleichheiten, vor allem gegenüber versicherten, die ihr Recht auf freie Arztwahl ausüben, und Bestandspatienten. Hinzu kommen rechtlich problematische Umsetzungen im Zulassungsrecht, insbesondere bei den Sprechstunden. Der Beitrag befasst sich mit diesen Fragen aus einer patientenrechtlichen Perspektive.
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version

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