Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/32749 
Erscheinungsjahr: 
2007
Schriftenreihe/Nr.: 
IAB-Discussion Paper No. 23/2007
Verlag: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Zusammenfassung: 
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Lohnansprüchen von Empfängern des ALG II und knüpft dabei an frühere Arbeiten (u. a. von Christensen) an, die die Lohnansprüche von Arbeitslosen untersucht haben. Dabei stützt er sich auf Angaben der Querschnittserhebung des IAB 'Lebenssituation und soziale Sicherung', die ALG-II-Empfänger in der frühen Phase nach der Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in den Fokus nimmt. Die Frage ist dabei, ob sich die Konzessionsbereitschaft von Arbeitslosen hinsichtlich ihrer Lohnerwartungen nach Einführung des SGB II gegenüber früheren Schätzungen merklich erhöht hat. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Relation zwischen dem letzten Lohn vor Arbeitslosigkeit und dem Reservationslohn, der Abhängigkeit dieser Relation von der Dauer der Arbeitslosigkeit und den Bestimmungsfaktoren des Reservationslohns. Die auf der jüngsten IAB-Befragung von ALG-II-Empfänger basierenden Auswertungen und Analysen belegen, dass sich deren Lohnkonzessionsbereitschaft mit der Einführung des SGB II (noch) nicht wesentlich geändert hat. Die deskriptiven Ergebnisse zeigen, dass die Höhe des Reservationslohnes weitgehend unabhängig vom aktuellen Erwerbsstatus des Hilfeempfängers ist. Wichtiger für die Lohnansprüche ist jedoch, ob der Hilfeempfänger alleine oder in einem Haushalt mit anderen Personen lebt. Je mehr Kinder sich im Haushalt befinden, desto höher die Angaben zum Reservationslohn. Wird als Maßstab für die Konzessionsbereitschaft der Reservation Wage Ratio (RWR) zugrunde gelegt, ergibt sich, dass die Befragten im Durchschnitt erst bei einem um 13% höheren Nettostundenlohn im Vergleich zu dem vor Arbeitslosigkeit angeben, eine Beschäftigung aufnehmen zu wollen. Zudem sinkt der RWR nicht mit steigender Arbeitslosigkeitsdauer. Auch in den multivariaten Schätzmodellen dominieren persönliche Merkmale des Hilfeempfängers als Erklärungsgröße für den Reservationslohn. Dem letzten Lohn vor Arbeitslosigkeit kommt dabei die größte Bedeutung zu. Die Ergebnisse sind in zweierlei Hinsicht als vorläufig zu betrachten. Zum einen können die multivariaten Analysen noch weiter vertieft werden. Zum anderen war wegen der an vielen Stellen beobachtbaren Anlaufschwierigkeiten der Bedarfsträger des SGB II möglicher Weise noch gar nicht zu erwarten, dass sich das neue Regime bereits ganz schnell in den Daten und hier insbesondere in den Angaben zu den Reservationslöhnen wieder findet. Mehr Klarheit über die Lohnkonzessionsbereitschaft von ALG-IIEmpfängern wird man aber letztendlich erst dann haben, wenn - wie vom IAB vorgesehen - für mehrere Jahre Daten zu den hier untersuchten Fragestellungen vorliegen.
JEL: 
J22
J64
J68
Dokumentart: 
Working Paper

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