Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/48105 
Year of Publication: 
1989
Citation: 
[Publisher:] Institut für Weltwirtschaft (IfW) [Place:] Kiel [Year:] 1989
Series/Report no.: 
Kieler Diskussionsbeiträge No. 154
Publisher: 
Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel
Abstract: 
Der Erfolg der marktorientierten Wirtschaftsreformen in Ungarn, Polen und der Sowjetunion hängt entscheidend davon ab, ob es diesen Ländern gelingt, die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn im Westen zu verstärken. Um die unvermeidliche Anpassungskrise meistern zu können, sind die Reformstaaten auf einen möglichst ungehinderten Fluß von Gütern und Dienstleistungen, Kapital und Technologien zwischen West- und Osteuropa angewiesen. Es besteht jedoch die Gefahr, daß ein falsch verstandener "Binnenmarkt 1992" der EG die Chance einer wirtschaftlichen Reintegration Gesamteuropas zunichte macht. Ein kleineuropäischer Binnenmarkt, der sich nach außen durch Handelshemmnisse gegenüber Anbietern mit geringeren Arbeitskosten abschirmt, würde die Erfolgsaussichten einer marktwirtschaftlichen Umgestaltung in Osteuropa deutlich vermindern. Da sich die EG als politische Gemeinschaft versteht, ist ein direkter Beitritt osteuropäischer Reformstaaten ausgeschlossen. Das Beispiel der westeuropäischen Freihandelszone für Industrieprodukte zwischen der EG und der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA zeigt jedoch einen anderen Weg. Die osteuropäischen Reformstaaten können der Gefahr "Festung EG" entgehen und statt dessen an den Vorteilen des Binnenmarktes teilhaben, wenn sie sich der völlig unpolitischen EFTA anschließen. Die Option des EFTA-Beitritts wäre für die Reformstaaten attraktiv, wenn ihnen damit der freie Zugang zum gesamten westeuropäischen Markt eröffnet würde. Um auf diesem Weg eine gesamteuropäische Wirtschaftsintegration herbeizuführen, sollten EG und EFTA unverzüglich die notwendigen Schritte einleiten: (i) Die bestehenden EG-EFTA-Freihandelsabkommen müßten auf Kapitalbewegungen und den Dienstleistungsverkehr ausgeweitet werden; (ii) innerhalb der EG sowie zwischen EG und EFTA sollte das Ursprungslandprinzip angewendet werden, also die gegenseitige Anerkennung der nationalen Normen und Regulierungen; (iii) die EG müßte sich verpflichten, diese Abkommen automatisch auch gegenüber allen Neumitgliedern der EFTA gelten zu lassen. Die EFTA sollte ihrerseits klare Bedingungen für einen Beitritt osteuropäischer Reformstaaten festlegen. Dabei sind vier Mindestbedingungen unverzichtbar: (i) eine weitgehende Konvertibilität der Währung, (ii) die Aufhebung des staatlichen Außenhandelsmonopols, (iii) die rechtliche und faktische Gleichstellung von Unternehmen aller Eigentumsformen und (iv) eine freie Preisbildung zumindest für international handelbare Güter. Ein EFTA-Beitritt beispielsweise von Ungarn und Polen braucht die Wirtschaftsbeziehungen dieser Länder zu den verbleibenden Mitgliedsstaaten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) keineswegs zu beeinträchtigen. Die intensive Zusammenarbeit zwischen dem EFTA-Mitglied Finnland und dem RGW kann hier als Beispiel dienen. Eine gesamteuropäische Wirtschaftsintegration, die auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht, wäre keine Bedrohung des multilateralen Welthandelssystems. Die zu erwartende Wachstumsdynamik würde statt dessen einen Abbau
ISBN: 
3925357785
Document Type: 
Working Paper
Document Version: 
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