Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/48023 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
1999
Quellenangabe: 
[Publisher:] Institut für Weltwirtschaft (IfW) [Place:] Kiel [Year:] 1999
Schriftenreihe/Nr.: 
Kieler Diskussionsbeiträge No. 334/335
Verlag: 
Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel
Zusammenfassung: 
Die traditionelle Theorie der Regulierung natürlicher Monopole und daraus abgeleiteter wettbewerblicher Ausnahmebereiche konzentrierte sich auf die Frage, welche Regulierungen vorzusehen sind, um einem Mißbrauch der Marktmacht der regionalen Monopolisten auf den Strom- und Gasmärkten zu begegnen. Einen völlig anderen Ansatzpunkt stellt die „Essential Facilities Doctrine" dar, die sich aus dem Antitrust-Recht in den USA entwickelte: Hier steht die Frage im Mittelpunkt, durch welche institutionellen und vertraglichen Regelungen die Marktzutrittsbarrieren des Netzzugangs und der Netzbenutzung als Merkmale natürlicher Monopole relativiert oder beseitigt werden können. Diese Betrachtungsweise liegt auch der wettbewerblichen Umgestaltung des leitungsgebundenen Energiesektors durch die Binnenmarktrichtlinien Strom (19.2.1997) und Erdgas (10.8.1998) seitens der Europäischen Union zugrunde. Diese Richtlinien verlangen von den Mitgliedsländern eine schrittweise Liberalisierung und Marktöffnung. In Deutschland wurde die Novellierung des Energiewirtschafts- und Wettbewerbsrechts weitgehend parallel zu den Reformschritten in der EU vorangetrieben; die Novellierung des Energiewirtschaftsrechts trat am 29. April 1998 in Kraft. In der Umgestaltung der Marktregelungen für Strom und Gas geht die Novelle des Energiewirtschaftsrechts weit über Regelungen hinaus, die bei einer Umsetzung der Binnenmarktrichtlinie Erdgas als Mindestumfang erforderlich gewesen wären. Allerdings betreffen die Zugangsregelungen zum Versorgungsnetz nach deutschem Recht bislang nur den Strommarkt. Eine Verbändevereinbarung analog zum Strommarkt wird aber auch für den Erdgasmarkt angestrebt. Bisherige Abschätzungen des Preissenkungspotentials auf dem Gasmarkt infolge des Wettbewerbs siedeln dieses in einer Größenordnung von 10-20 vH an. Deutlich höher mit 20-30 vH wird das analoge Preissenkungspotential auf den Elektrizitätsmärkten eingeschätzt. Diese prospektiven Preissenkungen infolge wettbewerblicher Strukturen werden durch die Einführung der Ökosteuern sowie deren schrittweise Erhöhung ganz oder teilweise kompensiert. In der 1. Stufe der bereits beschlossenen Ökosteuern werden ab 1. April 1999 die Erdgaspreise im Kleinverbrauch um ca. 4 vH und für die Haushalte mit Vollversorgungstarifen um ca. 6,5 vH angehoben. Sollten auch die nachfolgenden beiden Stufen der ökologischen Steuerreform in dieser Größenordnung angesiedelt sein, so würden hierdurch die infolge des Wettbewerbs möglichen Senkungen des Erdgaspreises ausgeglichen oder überkompensiert. Durch den zunehmenden Anteil des Erdgases am Energieverbrauch der EU-Mitgliedsländer werden die Emissionen relativ zum Energieverbrauch in der Vergangenheit abnehmen, absolut aber bei den Treibhausgasen im Jahr 2020 das Ausgangsniveau von 1990 noch deutlich übersteigen. Derzeit ist völlig offen, wie die EUMitgliedsländer das in Kyoto eingegangene Reduktionsziel erreichen wollen (Abnahme von 8 vH für die Budgetperiode von 2008 bis 2012 auf Basis des 6-Gas-Ansatzes). In Deutschland wird sich der Anteil des Erdgases an der Stromerzeugung infolge des avisierten Ausstiegs aus der Kernenergie gegenüber den bisherigen Projektionen der EU deutlich erhöhen und damit den Zielerreichungsgrad bei der Emissionsminderung an Treibhausgasen deutlich herabsetzen. Die von der Bundesregierung beschlossenen und geplanten Ökosteuern werden hierbei keine Lenkungsfunktion ausüben, weil diese in ihrer Ausgestaltung (bislang) keinerlei Bezug zu einer schadstoffadäquaten Bemessungsgrundlage haben.
ISBN: 
3894561823
Dokumentart: 
Working Paper
Dokumentversion: 
Digitized Version

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Größe
9.75 MB





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