Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/47962 
Erscheinungsjahr: 
1993
Quellenangabe: 
[Publisher:] Institut für Weltwirtschaft (IfW) [Place:] Kiel [Year:] 1993
Schriftenreihe/Nr.: 
Kieler Diskussionsbeiträge No. 217
Verlag: 
Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel
Zusammenfassung: 
Die EG-Agrarreform von 1992 setzt den schon durch die Reform von 1988 eingeschlagenen Weg in eine bürokratisch reglementierte Agrarwirtschaft fort. Den Landwirten wird die Freiheit zu unternehmerischer Entscheidung mit großzügigen, flächen- und tierbezogenen Transfers abgekauft, die als Kompensation für begrenzte administrative Preissenkungen geleistet werden. Die Zeche zahlt der europäische Verbraucher und Steuerzahler in Form weiterhin überhöhter Agrarpreise und eines weiter kräftig expandierenden EG-Agrarhaushalts. Im Vergleich zu einer marktwirtschaftlichen Reform führt der tatsächlich eingeschlagene Weg zu schwerwiegenden gesamtwirtschaftlichen Einkommensverlusten. So ist eine bürokratische Produktionslenkung durch Produktionsquoten, prämierte Flächenstillegung und Extensivierungsvorschriften einer marktwirtschaftlichen Lösung mit Leistungsanreizen unterlegen. Hinzu kommen kaum übersehbare Kosten der bürokratischen Durchsetzung und Kontrolle, die auch in dem Aufbau eines "Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems" ihren Ausdruck finden, mit dessen Hilfe der "gläserne" Bauernhof Wirklichkeit wird, ohne daß Subventionsbetrug letztlich verhindert werden kann. Zeitlich unbefristete Kompensation von Preissenkungen durch Transferzahlungen schafft neue Vermögenstitel, die die ökonomischen Quasi-Renten aus Bodeneigentum oder Produktionsrechten festschreiben oder sogar ausweiten. Dies wird noch dadurch verstärkt, daß Extensivierung und Aufforstung prämiert werden, an sich wünschenswerte Aktivitäten, die jedoch gleichzeitig durch überhöhte Agrarpreise gebremst werden. Unter dynamischen Gesichtspunkten werden "für eine Marktwirtschaft geradezu selbstzerstörerische Anreize geschaffen, indem das "rent-seeking" der Interessengruppen dauerhaft belohnt wird. Das Reformpaket eröffnet den Landwirten die Möglichkeit, nachwachsende Rohstoffe auf "stillgelegten" Flächen anzubauen. Da dies unbeschadet der Prämie für die "Stillegung" in Höhe von 751 DM/ha (BRD: 1994) erlaubt ist, wird hiermit eine neue Subventionsrunde eingeläutet, denn nun wird auch noch der Anbau von Nichtnahrungsmitteln subventioniert. Der im Rahmen der Uruguay-Runde ausgehandelte Kompromiß (Blair-House-Übereinkommen) wird von Frankreich erneut in Frage gestellt, obwohl die hierin enthaltenen Abmachungen über die Einschränkung der EG-Agrarexporte und Exportsubventionen kaum über die Ziele der EG-Agrarreform hinausgehen. Dieses Abkommen kann nicht als Meilenstein auf dem Wege zu einem freien Agrarhandel angesehen werden, sollte aber akzeptiert werden, da es eine Stärkung der international wettbewerbsfähigen Standorte erwarten läßt. Außerdem könnte es dazu beitragen, ein Scheitern der Uruguay-Runde abzuwenden. Den Bedenken Frankreichs sollte nicht durch ein Nachkarten begegnet werden, sondern durch das Angebot der Bundesrepublik, sofort mit dem Abbau EG-interner Wettbewerbsverzerrungen zu beginnen. Hierzu zählen neben der Unterstützung der deutschen Landwirte durch Kompensationszahlungen für Wechselkursänderungen alle Reglementierungen, die den grenzüberschreitenden Standortwettbewerb beeinträchtigen, mit dem gemeinsamen Binnenmarkt nicht vereinbar sind und vor allem Frankreich als flächenreiches Land benachteiligen.
ISBN: 
3894560606
Dokumentart: 
Working Paper
Dokumentversion: 
Digitized Version

Datei(en):
Datei
Größe
2.69 MB





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.