Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/333477 
Erscheinungsjahr: 
2025
Schriftenreihe/Nr.: 
IMK Policy Brief No. 196
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Die Einrichtung des Sondervermögens ist ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und lässt positive Wachstumseffekte erwarten, ohne ein Problem für die Schuldentragfähigkeit darzustellen. Wichtig ist allerdings, dass die Mittel möglichst vollständig in zusätzliche Investitionen fließen und nicht zur Finanzierung konsumtiver Ausgaben oder Steuersenkungen zweckentfremdet werden. Das gilt umso mehr, als dass das Sondervermögen angesichts der enormen Investitionsbedarfe eher knapp bemessen ist. Kritisch zu sehen ist deshalb, dass die Kriterien der Zusätzlichkeit eher lax definiert sind, es für die Länder keine Anforderung der Zusätzlichkeit gibt und zu wenig Mittel für zusätzliche Investitionen bei den Kommunen bereitgestellt werden. Die Anforderungen an eine Tilgung ab dem Jahr 2044 sind aus Sicht der Schuldentragfähigkeit überflüssig und dürften in der Zukunft Probleme für die Staatsfinanzen mit sich bringen. Herausforderungen für die Schuldentragfähigkeit ergeben sich potenziell nicht aus kreditfinanzierten zusätzlichen Investitionen, sondern aus der Bereichsausnahme für Kreditaufnahme für Verteidigungsausgaben.
Schlagwörter: 
Haushaltsbegleitgesetz 2025
Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität
Infrastruktur
Kommunen
Investitionsbedarfe
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by Logo
Dokumentart: 
Research Report

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