Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/316253 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2025
Schriftenreihe/Nr.: 
DIW aktuell No. 116
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Der Solidaritätszuschlag ist dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung nicht mehr mit den Kosten der deutschen Einheit zu rechtfertigen. Soweit er Unternehmensgewinne belastet, sollte er ersatzlos abgeschafft werden. Bei der persönlichen Einkommensteuer und den Kapitalertragsteuern sollten dagegen Entlastungen für Besser- und Hochverdienende vermieden werden. Der Solidaritätszuschlag könnte als "Wehrbeitrag" zur Finanzierung der hohen Verteidigungsausgaben umgestaltet werden. Die Freigrenze könnte in einen echten Freibetrag umgewandelt und der Zuschlagssatz auf zum Beispiel acht Prozent erhöht werden. Dies würde Steuerpflichtige bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 178 000 Euro entlasten, Spitzenverdienende aber stärker belasten. Mit diesem erneuerten Solidaritätszuschlag ließe sich ein Aufkommen von knapp zehn Milliarden Euro im Jahr erzielen. Befristet auf zehn Jahre könnten damit knapp 100 Milliarden Euro Rüstungskosten finanziert werden.
Dokumentart: 
Article

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