Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/316253 
Authors: 
Year of Publication: 
2025
Series/Report no.: 
DIW aktuell No. 116
Publisher: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Abstract: 
Der Solidaritätszuschlag ist dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung nicht mehr mit den Kosten der deutschen Einheit zu rechtfertigen. Soweit er Unternehmensgewinne belastet, sollte er ersatzlos abgeschafft werden. Bei der persönlichen Einkommensteuer und den Kapitalertragsteuern sollten dagegen Entlastungen für Besser- und Hochverdienende vermieden werden. Der Solidaritätszuschlag könnte als "Wehrbeitrag" zur Finanzierung der hohen Verteidigungsausgaben umgestaltet werden. Die Freigrenze könnte in einen echten Freibetrag umgewandelt und der Zuschlagssatz auf zum Beispiel acht Prozent erhöht werden. Dies würde Steuerpflichtige bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 178 000 Euro entlasten, Spitzenverdienende aber stärker belasten. Mit diesem erneuerten Solidaritätszuschlag ließe sich ein Aufkommen von knapp zehn Milliarden Euro im Jahr erzielen. Befristet auf zehn Jahre könnten damit knapp 100 Milliarden Euro Rüstungskosten finanziert werden.
Document Type: 
Article

Files in This Item:
File
Size





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.