Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/313722 
Erscheinungsjahr: 
2025
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 92 [Issue:] 12 [Year:] 2025 [Pages:] 183-189
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Der Gender Pension Gap, der den Unterschied bei den Rentenansprüchen zwischen Männern und Frauen misst, liegt laut Daten der Deutschen Rentenversicherung im Alter von 60 Jahren bei 32 Prozent. Darüber hinaus zeigt sich auch ein deutlicher Unterschied bei den gesetzlichen Rentenansprüchen zwischen Müttern und kinderlosen Frauen (Motherhood Pension Gap). Diesem Gap wirken die im Jahr 1986 eingeführten und seither mehrfach modifizierten Kindererziehungszeiten entgegen. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten reduziert die Unterschiede der Rentenanwartschaften zwischen kinderlosen Frauen und Müttern zwar deutlich, allerdings nur für die Jahre nach der Geburt. Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1959 liegt der Motherhood Pension Gap im Alter von 60 Jahren in Westdeutschland bei 26 Prozent: Kindererziehungszeiten können den Rentennachteil von Müttern nicht ausgleichen. Weitere sozial- und steuerpolitische Maßnahmen, die eine gleichberechtigte Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit fördern, sind notwendig. Neben dem Ausbau der Kinderbetreuung sind Reformen des Ehegattensplittings und der Minijobs sowie ein Umbau der Arbeitswelt erforderlich, der die Bedürfnisse von Sorgetragenden stärker berücksichtigt.
Schlagwörter: 
Pensions
old-age security
female employment
maternal employment
JEL: 
I14
J38
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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