Zusammenfassung:
Sanktionen in der Grundsicherung spielten vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2019 eine weitaus größere Rolle als derzeit. Im Fokus bisheriger Untersuchungen standen umgesetzte Sanktionen, das heißt tatsächlich erfolgte Leistungsminderungen. Ihnen geht ein die Sanktion begründendes Ereignis (Sanktionsereignis) und die formale Feststellung einer Sanktion, welche zu einer Leistungsminderung führt, voraus. Auf Basis administrativer Daten der BA-Statistik beschreibt der Kurzbericht die zeitliche Abfolge nach Sanktionsereignissen im ersten Halbjahr 2018.