Zusammenfassung:
Vor dem Hintergrund zu geringer Organspenderzahlen wird immer wieder die sogenannte Widerspruchslösung diskutiert - so auch in Deutschland. Während bei der Widerspruchslösung grundsätzlich jede*r als potenzielle*r Organspender*in gilt, sofern zu Lebzeiten nicht widersprochen wurde, ist bei der Zustimmungslösung eine explizite Einwilligung für eine Organentnahme erforderlich. In der (jüngsten) Vergangenheit haben sich bereits einige Länder für einen Wechsel hin zur Widerspruchslösung entschieden. Dieser Beitrag zeigt, wie sich solch eine Umstellung in Wales auf die dortigen Organspenderraten auswirkt. Nach der Einführung der Widerspruchslösung gab es in Wales deutlich mehr Organspender*innen, als wenn die Reform nicht stattgefunden hätte.