Zusammenfassung:
Problematisiert wird, dass der Aufsatz von Revers und Traunmüller Erkenntnisinteresse und Positionalität der durchgeführten Forschung verschleiert. Eine Offenlegung wäre notwendig, um die Grundlagen der schwerwiegenden methodischen Probleme, der Fallauswahl und der unbelegten Behauptungen des Aufsatzes verstehen zu können. Im Widerspruch zu der falschen Annahme, dass Meinungsfreiheit grenzenlos sei und auch mit einer Freiheit einhergehe, andere zu diskriminieren, legt meine Replik die Notwendigkeit (siehe Grundgesetz und Gleichbehandlungsgesetz) dar, dass auch an den Universitäten Diskriminierungen aktiv vermieden werden müssen.