Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/274136 
Erscheinungsjahr: 
2010
Schriftenreihe/Nr.: 
Preprints of the Max Planck Institute for Research on Collective Goods No. 2010/32
Verlag: 
Max Planck Institute for Research on Collective Goods, Bonn
Zusammenfassung: 
Das Glücksspielrecht hat in Deutschland zurzeit Konjunktur. Nicht zuletzt weil der Glücksspielstaatsvertrag bis 2011 befristet ist, wird über neue Regelungsmodelle diskutiert. Nach geltendem Recht hängt alles an der Unterscheidung zwischen Glücksspielen und Geschicklichkeitsspielen. Geschicklichkeitsspiele sind kaum reguliert. Glücksspiele sind nahezu vollständig in staatlicher Hand. Wenn man diese dogmatische Unterscheidung beim Wort nimmt, kommt es auf eine empirische Frage an: wie viel Geschick braucht man, um bei dem jeweiligen Spiel Erfolg zu haben? Diese Frage ist vor allem bei Sportwetten lebhaft umstritten: Sind Sportwetten entgegen der derzeit herrschenden Auffassung vielleicht nicht als Glücks-, sondern als Geschicklichkeitsspiel einzustufen und folglich aus der Regulierung des Glücksspielrechts herauszulösen? An der Entscheidung des Streits hängt, ob private Anbieter in den Markt eintreten dürfen. Der vorliegende Beitrag untersucht empirisch, ob Sportwetten als Glücks- oder als Geschicklichkeitsspiel einzustufen sind und ob vor dem Hintergrund der empirischen Befunde die Differenzierung zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspiel mit Blick auf die Regelungszwecke des Glücksspielrechts - vor allem dem Schutz vor der Sucht und der Ausnutzung der menschlichen Spielleidenschaft - sinnvoll ist. Dazu wird zunächst kurz in die Thematik eingeführt (dazu I.), sodann wird die Forschungsfrage präzisiert (dazu II.) und erörtert, mit welchen Methoden dieser Frage nachzugehen ist (dazu III.). Es folgt eine überblicksartige Darstellung der empirischen Ergebnisse (dazu IV.), bevor abschließend die juristischen Implikationen für die Qualifikation der Sportwette und für die Dogmatik des Glücksspielrechts dargelegt werden (dazu V. und IV). Abschließend wird ein möglicher Alternativweg zur gegenwärtigen Dogmatik skizziert (VII.).
Dokumentart: 
Working Paper

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