Abstract:
Mit der hohen Inflation rückt das Thema "kalte Progression" wieder in den Fokus. Hier kommt es entscheidend auf den Bezugspunkt an. Nach wie vor liegt die Einkommensteuerbelastung in Deutschland deutlich unter dem Niveau der 1990er Jahre. Für das Jahr 2023 kommt man je nach Blickwinkel zu unterschiedlichen Ergebnissen. Berücksichtigt man auch Verbesserungen bei steuerlichen Abzügen so erscheint eine Anpassung des Einkommensteuertarifs für das Jahr 2023 nicht dringend. Dies gilt umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass die Bundesregierung gleichzeitig noch massive weitere Entlastungen auf den Weg gebracht bzw. in Aussicht gestellt hat, von denen - anders als notwendig - auch Spitzenverdienende profitieren. Letztlich ist die Höhe der Einkommensteuerbelastung eine politische Entscheidung. Daher ist zu begrüßen, dass die Praxis der diskretionären Anpassung des Einkommensteuerrechts bislang beibehalten wird. Von einem Tarif auf Rädern wäre abzuraten.
Additional Information:
Schriftliche Stellungnahme für die Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP 'Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG)' (Bundestagsdrucksache 20/3496) am 17.10.2022.