Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/206881 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2019
Schriftenreihe/Nr.: 
ROME Discussion Paper Series No. 2019-05
Verlag: 
Research On Money in the Economy (ROME), s.l.
Zusammenfassung: 
Die Regulierungsbehörden scheinen in Bezug auf multilaterale Interchange-Gebühren (MIF) ambivalent zu sein. Auf der einen Seite behandeln sie die MIF wie Kartellpreise in konventionellen Märkten. Andererseits haben sie eine Obergrenze für die MIF festgelegt - und damit das Konzept von Preisobergrenzen toleriert. Dieses Papier zeigt, dass diese Haltung der Regulierungsbehörden auf die Komplexität der zweiseitigen Märkte zurückzuführen ist. Es wird verdeutlicht, dass Emittenten nicht im Wettbewerb mit Acquirern und Acquirer nicht im Wettbewerb mit Emittenten stehen. Ebenso wenig besteht eine wettbewerbliche Konkurrenz unter den Emittenten um die Zahlungsakzeptanz am POS. Daher können die MIF kein Kartellpreis sein. Darüber hinaus wird argumentiert, dass die MIF als wirtschaftlicher Höchstpreis ein Bestandteil eines gut funktionierenden Kartenzahlungssystems sind. Alle anderen Optionen der Preisbestimmung leiden unter Trittbrettfahrerproblemen und hohen Transaktionskosten. Um die Funktionsweise eines Systems ohne die MIF richtig zu veranschaulichen, werden das deutsche Geldautomaten-System vor 2011 und die bilateralen Verhandlungen im Rahmen des deutschen electronic cash-Systems näher beleuchtet. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass der aktuelle Regulierungsansatz zum Untergang der europäischen Kartensysteme führen kann, die derzeit unter dem Druck von Mastercard und Visa stehen.
Schlagwörter: 
Mutilaterale Interchange Gebühren
MIF
Kartenzahlungssysteme
Europäische Kartenzahlungssysteme
Wettbewerbspolitik
Regulierung
zweiseitige Märkte
MIF-Regulierung
Interchange Regulierung
JEL: 
D49
E42
L14
L41
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
Datei
Größe
301.05 kB





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