Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/196035 
Erscheinungsjahr: 
2016
Quellenangabe: 
[Journal:] Industrielle Beziehungen [ISSN:] 1862-0035 [Volume:] 23 [Issue:] 2 [Publisher:] Rainer Hampp Verlag [Place:] Mering [Year:] 2016 [Pages:] 85-91
Verlag: 
Rainer Hampp Verlag, Mering
Zusammenfassung: 
Die Artikel des Schwerpunktheftes setzen an verschiedenen inhaltlichen Dimensionen und Ebenen dieser Fragmentierung an: Auf der Arbeitsebene ist der Beitrag von Gabriele Fassauer und Silke Geithner angesiedelt, der die inner-organisatorische Bewaeltigung von Co-Konfiguration durch Auftragsmanager behandelt. Auf Basis der Taetigkeitstheorie beleuchten die Autorinnen die Co-Konfiguration zwischen Kunden und Produzenten, indem sie die Grenzarbeit von Auftragsmanagern im Zentrum interorganisationaler Leistungserstellung sichtbar machen, um den Anforderungen von Kunden, Zulieferern und den unternehmensinternen Arbeitsgruppen gerecht zu werden. Die Mitbestimmungspraxis von Betriebsraeten im Umgang mit quasi-externalisierter Arbeit ist Gegenstand von gleich zwei Aufsaetzen mit je unterschiedlicher Blickrichtung. Der Artikel von Markus Hertwig, Johannes Kirsch und Carsten Wirth zielt auf die Erkundung des Umgangs des Betriebsrats mit Onsite-Werkvertraegen in strukturationstheoretischer Perspektive. Fuer die Ernaehrungs- und Getraenkeindustrie zeigen sie verschiedene Praktiken auf, die in verschiedenen Typen des Umgangs von Betriebsraeten mit Onsite-Werkvertraegen verdichtet werden, die zwischen Kooperation und Konfrontation, zwischen Ablehnung und Akzeptanz angesiedelt sind. Karina Becker thematisiert aus einer sozialkritischen Perspektive den Gesundheits- und Arbeitsschutz fuer Werkvertragsbeschaeftigte in der Pflege. Dabei interessiert sie sich insbesondere fuer die rechtlichen Sekundaermachtpotenziale der Betriebsraete sowie deren etwaige Verschiebungen innerhalb des Feldes des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Auf diese Weise wird die Reichweite staatlicher Mindestschutzvorschriften im Betrieb bzw. im Haushalt als Verhandlungsgegenstand der Mitbestimmung thematisiert. Auf der Mesoebene zwischen Organisationen und (arbeits-)rechtlichem Rahmen setzen Isabell Hensel, Jochen Koch, Eva Kocher und Anna Schwarz mit einer interdisziplinaeren Einordnung online vermittelter Arbeitsauftraege und Werke an. Sie deuten neue Formen der Arbeitserbringung („Crowdworking“) in ihrer Vielgestaltigkeit, d.h. auch und gerade hinsichtlich von Potenzialen, die jenseits einer allfaelligen Prekarisierung angesiedelt sein koennen. Hierbei greifen sie zum einen auf die Organisations- und Managementtheorie zurueck, zum anderen benutzen sie das Arbeitsrecht, um das Spektrum von Crowdworking in einem Regelkreis aus Autonomie und Kontrolle, Flexibilitaet und Stabilitaet zu ordnen. Auf der Makroebene diskutiert Andreas Buecker die Regulierung der multipolaren Arbeitsbeziehungen und insbesondere des sog. drittbezogenen Personaleinsatzes, indem er bestehende Quellen des Arbeitsrechts (AEntG, MiloG, ArbSchG, BetrVG) auf Anwendbarkeit prueft, um regulative Luecken zu praezisieren. Zugleich thematisiert er die Rolle von Leitbildern im Diskurs der Rechtsfortbildung. Im Ergebnis argumentiert er fuer eine Fortentwicklung des Arbeitsrechts, um ueber den klassischen bipolaren Arbeitnehmerbegriff hinaus auch mehrpolige Rechtsbeziehungen erfassen zu koennen und die Betroffenen nicht schutzlos zu stellen. Hieran knuepfen zwei Debattenbeitraege an, um die derzeitige Konstruktion des Arbeitsrechts auf den Pruefstand zu stellen. Ebenso wie Buecker setzen sowohl Christiane Brors als auch Wolfgang Daeubler am grundsaetzlich bestehenden sozialen Schutzbedarf in mehrpoligen Arbeitsbeziehungen an, blicken aber gleichsam etwas optimistischer in die Zukunft. Brors haelt das zweipolige Arbeitsverhaeltnis nach wie vor fuer den richtigen Anker, um den Schutz abhaengig Beschaeftigter zu gewaehrleisten und zeigt auf, dass bestehende Ansaetze, insbesondere im Rahmen des Rechts der Leiharbeit, ausbaufaehig sind. AEhnlich sieht es Daeubler, der gleichermassen im Arbeitsrecht wie im Recht der Selbststaendigen ausbaufaehige Konstruktionen sieht. Deutlich wird dabei aber, dass gerade im letzteren Bereich der Gesetzgeber gefragt sein koennte, ueber den Typus der arbeitnehmeraehnlichen Person den Schutz von Selbststaendigen zu verbessern. Darueber hinaus macht Daeubler deutlich, dass gerade beim Crowdsourcing ein Problem in der Internationalitaet der Rechtsbeziehung liegen koennte.
Schlagwörter: 
co-configuration
blurring of boundaries
boundary work
cultural-historical activity theory
stress
onsite outsourcing
subcontracting
vertical disintegration
works councils
health
power
precarious work
care work
digital gainful employment
crowdworking
organisation
law
subject
autonomy
control
flexibility
stability
crowds
crowdsourcing
triangular labour deployment
regulation of multipolar labour relations
interconnected digital working world
external labour
multipolar employment relations
employment contract
external workforce
temporary agency workers
self-employed workers without employees
partial employment relationship
JEL: 
L23
L60
M11
M12
J47
J51
J81
P12
Q02
R31
D20
J20
J41
K20
O30
L24
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by-nc-nd Logo
Dokumentart: 
Article

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