Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/191017 
Erscheinungsjahr: 
2018
Schriftenreihe/Nr.: 
Discussion Paper No. 398
Verlag: 
European University Viadrina, Department of Business Administration and Economics, Frankfurt (Oder)
Zusammenfassung: 
Mit dem BEPS-Projekt zielt die OECD darauf ab, die Gewinnverlagerung und -verkürzung seitens der international agierenden Konzerne durch die Harmoniserung der Steuersysteme zu bekämpfen. Die einzelnen Aktionspunkte dieses Projekts werden derzeit entweder auf EUEbene oder mithilfe bi- oder unilateraler Maßnahmen umgesetzt. Die (Gesetzes-)Initiativen sollen vornehmlich bezwecken, die steuerlich als missbräuchlich einzustufenden treaty- und directive-shopping-Fälle u.a. durch Installierung substanzschwacher Zwischengesellschaften zu unterbinden. Der vorliegende Beitrag soll die erwähnten Maßnahmen auf ihre Rechtswirksamkeit überprüfen. So werden zunächst anhand einer qualitativ-empirischen Erhebung partiell transparente EU-Zwischenholdingrechtsformen bestimmt, welche für steuerschonende Gestaltungsmodelle deutscher Konzerne potenziell in Frage kämen. Sodann erfolgt eine normative Analyse der multidimensionalen Abwehrmaßnahmen, welche die herausgearbeiteten Holdingstrukturen ins Visier nehmen und beseitigen wollen. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass die alleinige Konzentration auf die Bekämpfung von Steuermissbrauch im Rahmen des Anti-BEPS-Programms und die hiermit verknüpfte Verabschiedung voneinander isolierter Maßnahmen nicht genügt, um dem Phänomen der Steuerflucht gänzlich entgegenzutreten: Solange die Mutter-Tochter-Richtline über keine sog. beneficial-owner-Regelung verfügt, können europäische Konzerne weiterhin "übermäßige" Steuerersparnisse in Bezug auf Gewinnrepatriierungen aus dem EU-Raum erzielen.
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
Datei
Größe
815.35 kB





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.