Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/191017 
Year of Publication: 
2018
Series/Report no.: 
Discussion Paper No. 398
Publisher: 
European University Viadrina, Department of Business Administration and Economics, Frankfurt (Oder)
Abstract: 
Mit dem BEPS-Projekt zielt die OECD darauf ab, die Gewinnverlagerung und -verkürzung seitens der international agierenden Konzerne durch die Harmoniserung der Steuersysteme zu bekämpfen. Die einzelnen Aktionspunkte dieses Projekts werden derzeit entweder auf EUEbene oder mithilfe bi- oder unilateraler Maßnahmen umgesetzt. Die (Gesetzes-)Initiativen sollen vornehmlich bezwecken, die steuerlich als missbräuchlich einzustufenden treaty- und directive-shopping-Fälle u.a. durch Installierung substanzschwacher Zwischengesellschaften zu unterbinden. Der vorliegende Beitrag soll die erwähnten Maßnahmen auf ihre Rechtswirksamkeit überprüfen. So werden zunächst anhand einer qualitativ-empirischen Erhebung partiell transparente EU-Zwischenholdingrechtsformen bestimmt, welche für steuerschonende Gestaltungsmodelle deutscher Konzerne potenziell in Frage kämen. Sodann erfolgt eine normative Analyse der multidimensionalen Abwehrmaßnahmen, welche die herausgearbeiteten Holdingstrukturen ins Visier nehmen und beseitigen wollen. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass die alleinige Konzentration auf die Bekämpfung von Steuermissbrauch im Rahmen des Anti-BEPS-Programms und die hiermit verknüpfte Verabschiedung voneinander isolierter Maßnahmen nicht genügt, um dem Phänomen der Steuerflucht gänzlich entgegenzutreten: Solange die Mutter-Tochter-Richtline über keine sog. beneficial-owner-Regelung verfügt, können europäische Konzerne weiterhin "übermäßige" Steuerersparnisse in Bezug auf Gewinnrepatriierungen aus dem EU-Raum erzielen.
Document Type: 
Working Paper

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