Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/185024 
Year of Publication: 
2017
Series/Report no.: 
IAB-Kurzbericht No. 5/2017
Publisher: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Abstract: 
Sanktionen sollen dazu beitragen, dass möglichst alle Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II den Pflichten gegenüber ihrem Jobcenter nachkommen, insbesondere dass sie sich um die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung bemühen. Dabei sind die Sanktionsregeln für Unter-25-Jährige besonders strikt. Junge männliche ALG-II-Bezieher in Westdeutschland, auf die sich die Studie beschränkt, gehen aufgrund der ersten Sanktion beschleunigt in ungeförderte versicherungspflichtige Beschäftigung über und erzielen dabei geringere Tagesentgelte als bei einem Übergang ohne Sanktion. Die erste Sanktion führt auch zu einem beschleunigten Rückzug vom Arbeitsmarkt, wobei dieser weit seltener auftritt als ein Übergang in Beschäftigung. Werden unter-25-jährige ALG-IIBezieher innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal sanktioniert, verstärkt sich die Wirkung auf die Abgangsrate in Beschäftigung. In Einpersonenbedarfsgemeinschaften erhöht die zweite Sanktion auch die Abgangsrate der Unter-25-Jährigen aus dem Arbeitsmarkt und ALG-II-Bezug. In Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften fallen die Sanktionswirkungen für junge ALG-II-Bezieher schwächer aus als in Singlehaushalten. Das mag daran liegen, dass Erstere bei einer Sanktionierung auf die Ressourcen und Unterstützung anderer Haushaltsmitglieder zurückgreifen können.
Document Type: 
Research Report

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