Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/165657 
Erscheinungsjahr: 
2015
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 68 [Issue:] 20 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2015 [Pages:] 20-24
Verlag: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Den Mitgliedern des Bayerischen Landtags war es lange Zeit erlaubt, Verwandte als Büroangestellte zu beschäftigen, doch seit 2000 wurde dieses Verfahren, mit der Ausnahme der Weiterbeschäftigung von bereits eingestellten Verwandten, verboten. Eine Untersuchung zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit eines direkt gewählten Politikers, Verwandte einzustellen, mit dem Stimmenvorsprung in der vorherigen Wahl steigt. Bei einer Erhöhung des Vorsprungs um einen Prozentpunkt steigt die Wahrscheinlichkeit der Beschäftigung eines Verwandten um etwa einen Prozentpunkt.
Schlagwörter: 
Patronage
Politische Ethik
Bayern
JEL: 
D72
H70
A13
Dokumentart: 
Article

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