Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/126117 
Year of Publication: 
2015
Series/Report no.: 
Mitbestimmungsförderung Report No. 6
Publisher: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Abstract: 
- Durch die Richtlinie 2014/56/EU und die Verordnung 537/2014 wird die gesetzliche Abschlussprufung in den EU-Mitgliedsstaaten ab Juni 2016 in Teilen neu geregelt. - Für "Unternehmen von offentlichem Interesse" (u. a. börsennotierte Gesellschaften) werden durch die neue Verordnung verscharfte Sonderregeln zur Abschlussprufung eingefuhrt. - Aus Sicht deutscher Aufsichtsrate sind hierbei insbesondere die neu eingefuhrte Pflicht zur regelmäßigen "externen Rotation" der Prüfungsgesellschaft sowie zur offentlichen Ausschreibung des Prüfungsauftrags und detaillierte Verbote und Genehmigungsvorbehalte von Nicht-Prüfungsleistungen von Bedeutung. - Einzelne Details u. a. zum Verbot bestimmter Nicht-Prufungsleistungen muss der deutsche Gesetzgeber noch im Rahmen eines Umsetzungsgesetzes regeln.
Document Type: 
Research Report

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