Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/126117 
Erscheinungsjahr: 
2015
Schriftenreihe/Nr.: 
Mitbestimmungsförderung Report No. 6
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Zusammenfassung: 
- Durch die Richtlinie 2014/56/EU und die Verordnung 537/2014 wird die gesetzliche Abschlussprufung in den EU-Mitgliedsstaaten ab Juni 2016 in Teilen neu geregelt. - Für "Unternehmen von offentlichem Interesse" (u. a. börsennotierte Gesellschaften) werden durch die neue Verordnung verscharfte Sonderregeln zur Abschlussprufung eingefuhrt. - Aus Sicht deutscher Aufsichtsrate sind hierbei insbesondere die neu eingefuhrte Pflicht zur regelmäßigen "externen Rotation" der Prüfungsgesellschaft sowie zur offentlichen Ausschreibung des Prüfungsauftrags und detaillierte Verbote und Genehmigungsvorbehalte von Nicht-Prüfungsleistungen von Bedeutung. - Einzelne Details u. a. zum Verbot bestimmter Nicht-Prufungsleistungen muss der deutsche Gesetzgeber noch im Rahmen eines Umsetzungsgesetzes regeln.
Dokumentart: 
Research Report

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169.8 kB





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