Zusammenfassung:
[Ökonomie als juristische Grundlagenforschung?] Dieser Beitrag verfolgt die übergreifende Fragestellung dieses Bandes nach den Konjunkturen der öffentlich-rechtlichen Grundlagenforschung für die Rechtsökonomie. Gefragt ist augenscheinlich nicht nach öffentlich-rechtlich relevanter ökonomischer Forschung, sondern nach Rechtsökonomie als rechtswissenschaftlicher Grundlagenforschung. Diese Unterscheidung macht für das öffentliche Recht schon deshalb guten Sinn, weil in Deutschland die juristische Rezeption mit den eigentlichen ökonomischen Forschungen oft viel lockerer verknüpft ist, als dies etwa bei der klassischen ökonomischen Analyse der Fall ist.