Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/99877 
Year of Publication: 
2008
Series/Report no.: 
Argumente zu Marktwirtschaft und Politik No. 102
Publisher: 
Stiftung Marktwirtschaft, Berlin
Abstract: 
Noch in diesem Jahr wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen, ob die Pendlerpauschale mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Angerufen wurde das Verfassungsgericht im letzten Jahr von zwei Finanzgerichten der ersten Instanz, sowie Anfang dieses Jahres vom Bundesfinanzhof. Die obersten Steuerrichter halten die seit dem 1. Januar 2007 geltende Regelung der Entfernungspauschale, wonach Fahrtkosten zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer abzusetzen sind, für verfassungswidrig. Nach ihrer Ansicht handele es sich nicht, wie die Bundesregierung argumentiert, um Privatfahrten, sondern um beruflich veranlasste Fahrten, die deshalb als Werbungskosten abzusetzen seien. Der Kronberger Kreis hält die Wiedereinführung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer dagegen für einen Rückschritt. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sind keineswegs eindeutig als beruflich veranlasst anzusehen. Zu einem nicht unerheblichen Teil resultieren sie aus Entscheidungen, die die private Lebensführung betreffen. Aus diesem Grund werden sie im steuerrechtlichen Schrifttum als "gemischt veranlasst" bezeichnet. Von einer derartigen gemischten Veranlassung kann man allerdings nicht nur bei den Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sprechen, sondern auch bei vielen anderen Kosten, die mit der Wohnortwahl einhergehen. Wenn ein Arbeitnehmer hohe Mieten in der Innenstadt in Kauf nimmt, weil er in der Innenstadt seinen Arbeitsplatz hat und lange Anfahrtswege vermeiden möchte, dann kann die Differenz zur Miete für eine Wohnung gleicher Qualität am Stadtrand oder auf dem Land ebenfalls als beruflich veranlasst angesehen werden. Vor diesem Hintergrund plädiert der Kronberger Kreis dafür, die gegenwärtige Regelung aus Gründen des Vertrauensschutzes für eine Übergangszeit beizubehalten und die Entfernungspauschale schließlich ganz abzuschaffen. Der Verzicht auf den Abzug von Fahrtkosten zum Arbeitsplatz würde es ermöglichen, die Steuersätze zu senken und das Steuersystem zu vereinfachen. Eine Rückkehr zur alten Regelung hätte Steuerausfälle von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr zur Folge, die beispielsweise durch höhere Einkommensteuersätze gegenfinanziert werden müssten.
Document Type: 
Research Report

Files in This Item:
File
Size





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.