Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/94497 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2013
Schriftenreihe/Nr.: 
Working Papers on Global Financial Markets No. 47
Verlag: 
Graduiertenkolleg 'Konstitutionelle Grundlagen globalisierter Finanzmärkte - Stabilität und Wandel', Jena und Halle (Saale)
Zusammenfassung: 
Üblicherweise werden drei Wege unterschieden, wie einzelne Länder der Eurozone ihre preisliche Wettbewerbsfähigkeit wiedererlangen können. Neben (1) einer vertragswidrigen Inflationspolitik in den wettbewerbsfähigeren Kernländern sind das (2) eine reale Abwertung in den Krisenländern oder (3) ihr Austritt aus der Währungsunion mit anschließender nominaler Abwertung. Der vorliegende Artikel argumentiert, dass nominale Abwertungen auch ohne Aufgabe der Gemeinschaftswährung möglich sind. Dazu muss ein Gesetz des Krisenlandes festlegen, dass sämtliche Zahlungsversprechen vor heimischen Gerichten nur noch zu einem festgesetzten Prozentsatz eingeklagt werden können. Dieses Vorgehen entspricht einer allgemeinen Abschreibung auf Geldvermögen. Äquivalente Wirkung hätte ein Ausstieg mit sofortigem Wiedereintritt in die Währungsunion zu einem geänderten Wechselkurs. Diese Variante nominaler Abwertung ist politisch attraktiver als ein Austritt aus der Eurozone, weil sie mit geringeren operativen, politischen und sonstigen Folgekosten einhergeht. Zudem schlägt der vorliegende Artikel einen analytischen Ansatz vor, mit dem sich in einem Krisenland der Wandel der Interessenlage nominal oder real abzuwerten nachvollziehen lässt.
Schlagwörter: 
Währungsunion
Eurozone
Abwertung
Austritt
Eurokrise
Schuldenschnitt
Vermögensabgabe
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
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Größe
382.37 kB





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