Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/87719 
Authors: 
Year of Publication: 
2013
Series/Report no.: 
Arbeitspapiere der Nordakademie No. 2013-05
Publisher: 
Nordakademie - Hochschule der Wirtschaft, Elmshorn
Abstract: 
[Einleitung] Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 31.07.2013 mit dem Standardentwurf E-DRS 28 'Kapitalflussrechnung' einen Nachfolger für den derzeit geltenden DRS 2 (Stand: 18.02.2010) veröffentlicht. Das DRSC hat sich für die Veröffentlichung eines neuen Standards und nicht für die Änderung des bisherigen Standards entschieden, da der Standard in seinem Grundaufbau und hinsichtlich der Zuordnung einiger Zahlungsströme zu den drei Tätigkeitsbereichen 'laufende Geschäftstätigkeit', 'Investitionstätigkeit' und 'Finanzierungstätigkeit' deutlich verändert wurde. Diese Änderungen betreffen insbesondere erhaltene Zinsen und Dividenden sowie gezahlte Zinsen sowie Ertragsteuerzahlungen und Zahlungen aus außerordentlichen Posten. Im Gegensatz zu DRS 2 enthält E-DRS 28 auch spezielle Regelungen für die Kapitalflussrechnung von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen, die bisher in den eigenen Standards DRS 2-10 und DRS 2-20 kodifiziert sind. Der folgende Beitrag fokussiert indes nur auf die branchenunabhängigen Regelungen für Kapitalflussrechnungen. Es werden zunächst die Regelungen des E-DRS 28 dargestellt, bevor die Veränderungen gegenüber DRS 2 kritisch gewürdigt und die Unterschiede zur Kapitalflussrechnung nach IAS 7 analysiert werden.
Document Type: 
Working Paper

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