Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/74707 
Erscheinungsjahr: 
2013
Schriftenreihe/Nr.: 
WSI-Diskussionspapier No. 184
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Bei der Regulierung von familiengerechten Arbeitsbedingungen greifen in Deutschland drei Regelungsebenen ineinander: Regulierung per Gesetz, per Tarifvertrag oder auf der betrieblichen Ebene. Während Gesetze umfassenden Charakter haben, regeln Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Bedingungen für den jeweiligen Tarifbereich bzw. Betrieb. Auf der Basis einer Auswertung der wichtigsten 110 Tarifverträge sowie der WSI-Betriebsrätebefragung 2011 wird analysiert, in welchem Maße auf tariflicher und betrieblicher Ebene in den letzten Jahren eine Zunahme von kollektiven Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland zu beobachten ist, zu welchen Themen neue Regelungen vereinbart wurden und wie es dazu gekommen ist. Die Analyse der Tarifverträge zeigt, dass die Regulierung familiengerechter Arbeitsbedingungen zwischen 2006 und 2012 kein Schwerpunkt der Tarifpolitik gewesen ist. Vereinzelt sind tarifliche Regelungen hinzugekommen. Einige innovative Regelungen zur Möglichkeit von Familienphasen sind im Huckepackverfahren zu Regelungen entstanden, die die Arbeitsbedingungen älterer Beschäftigter im Zuge des demografischen Wandels verbessern sollen. Die Auswertung der WSI-Betriebsrätebefragung ergab, dass Betriebsvereinbarungen zur Elternzeit und zur Familienfreundlichkeit in 12 Prozent der Betriebe ab 20 Beschäftigten und mit Betriebsrat gelten. Damit sind auch auf betrieblicher Ebene Kollektivvereinbarungen zu familiengerechten Arbeitsbedingungen selten. Etwas häufiger werden sie in Großbetrieben, in Betrieben mit Tarifbindung, in Betrieben mit einem Frauenanteil von mehr als 70% an den Beschäftigten, in Betrieben mit einem niedrigen Anteil gering qualifizierter Beschäftigter sowie in Betrieben des Kredit- und Versicherungsgewerbes abgeschlossen. Doch erklären diese, ebenso wie andere in der WSI-Betriebsrätebefragung erhobene Faktoren nicht ausreichend, weshalb Betriebsvereinbarungen zur Vereinbarung von Familie und Beruf abgeschlossen wurden oder nicht. Hierfür scheinen andere, in der WSI-Betriebsrätebefragung nicht erfassten Umstände weitaus stärker entscheidend zu sein. Hierzu ist weitere For-schung nötig. Insgesamt zeigt sich, dass die kollektive Regulierungsebene zwar Potenziale zur Gestaltung familiengerechter Arbeitsbedingungen hat, diese aber in der Breite derzeit nicht ausgeschöpft werden.
Dokumentart: 
Working Paper

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