Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/60291 
Year of Publication: 
2007
Citation: 
[Journal:] Leasing - Wissenschaft & Praxis [ISSN:] 1611-4558 [Volume:] 5 [Issue:] 2 [Publisher:] Forschungsinstitut für Leasing an der Universität zu Köln [Place:] Köln [Year:] 2007 [Pages:] 3-44
Publisher: 
Forschungsinstitut für Leasing an der Universität zu Köln, Köln
Abstract: 
Die Bilanzierung von Leasinggesellschaften stellt eine besondere Herausforderung an die Rechnungslegung dar, da eine klare Abgrenzung von Mietverträgen und kreditfinanzierten Kaufverträgen schwierig ist. Im Mittelpunkt der Problematik steht dabei die grundsätzliche Frage, ob das zu bilanzierende Objekt im Sinne eines Kaufvertrages dem Leasingnehmer oder entsprechend einem Mietvertrag dem Leasinggeber zuzurechnen ist. In der Regel sollen Leasingverträge hierbei derart ausgestaltet sein, dass sie für den Leasingnehmer eine bilanzneutrale Bewertung zur Folge haben. In der Praxis ist die Identifizierung eines Leasingverhältnisses der Zurechnungsproblematik vorangestellt. Nach IAS 17 können bspw. direkte Nutzungsrechte aufgrund der Definition des Begriffs lease eindeutig als Leasingverhältnis identifiziert werden. Verträge auf der Basis von indirekten Nutzungsrechten bedürfen hingegen einer weitergehenden Interpretation des Standards. Hierbei handelt es sich um Vereinbarungen, die in ihrer rechtlichen Ausgestaltung nicht als lease bezeichnet werden, aber nach dem wirtschaftlichen Gehalt als solche zu identifizieren sind. Im Vergleich zum HGB ist die nach IAS/IFRS zu erfassende Anzahl von bilanziellen Leasingverhältnissen aufgrund der weiter gefassten Definition insgesamt höher. Bezüglich der bilanziellen Zurechnung orientieren sich beide Normen an der Frage, welche Vertragspartei die Chancen und Risiken aus dem begründeten Verhältnis eingeht und somit als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen werden kann. Allerdings weichen die jeweiligen Beurteilungskriterien des HGB von denen der IAS/IFRS ab. Ein wesentlicher Unterschied ist vor allem beim Barwert-Kriterium auszumachen. Insgesamt sind die Anforderungen an das wirtschaftliche Eigentum beim Leasing nach IAS/IFRS geringer und es kommt häufiger zu einer Zurechnung zum Leasingnehmer.
Document Type: 
Article

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