Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/60290 
Erscheinungsjahr: 
2007
Quellenangabe: 
[Journal:] Leasing - Wissenschaft & Praxis [ISSN:] 1611-4558 [Volume:] 5 [Issue:] 1 [Publisher:] Forschungsinstitut für Leasing an der Universität zu Köln [Place:] Köln [Year:] 2007 [Pages:] 3-31
Verlag: 
Forschungsinstitut für Leasing an der Universität zu Köln, Köln
Zusammenfassung: 
Die zum Jahr 2008 in Kraft tretende Reform der Unternehmensbesteuerung betrifft die Vorteilhaftigkeit des Leasings im Vergleich zur Kreditfinanzierung in mehrfacher Hinsicht. Die Hinzurechnung pauschalierter Finanzierungsanteile von Leasingraten beim Leasingnehmer erhöht dessen Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer und führt zu einer Erhöhung der Steuerlast, ohne dass dem auf Seiten des Leasinggebers eine entsprechende Entlastung gegenübersteht. Dies führt dazu, dass aus gewerbesteuerlicher Sicht eine Doppelbelastung von Leasingfinanzierungen auftritt, da die Refinanzierungskosten des Leasinggebers anteilig ebenfalls dessen Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer hinzugerechnet werden. Neben dieser doppelten Gewerbesteuerbelastung kann die Einführung der so genannten Zinsschranke bei zahlreichen davon betroffenen Unternehmen zu einer existenzbedrohenden Steuermehrbelastung führen. Um eine Steuerneutralität hinsichtlich der Kreditfinanzierung und des Leasings zu gewährleisten, sollte der Leasinggeber entsprechend der steuerlichen Mehrbelastung auf Seiten des Leasingnehmers entlastet werden. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Finanzierungsaufwandes von Leasinginvestitionen bietet sich entweder eine Ausweitung des Bankenprivilegs auf Leasinggesellschaften oder ein Abzug der beim Leasingnehmer hinzugerechneten Finanzierungsanteile von der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage des Leasinggebers an.
Dokumentart: 
Article

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301.2 kB





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