Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/47555 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2001
Schriftenreihe/Nr.: 
Tübinger Diskussionsbeiträge No. 227
Verlag: 
Eberhard Karls Universität Tübingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Tübingen
Zusammenfassung: 
Die Verluste der Barings-Bank durch unautorisierte Derivategeschäfte des Börsenhändlers Nick Leeson, das mögliche Versagen von Computersystemen oder die Zerstörung von Hauptverwaltungsgebäuden durch terroristische Anschläge sind Varianten des operationellen Risikos von Banken. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht will durch die Berücksichtigung des operationellen Risikos im Rahmen der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung die Insolvenzwahrscheinlichkeit der Banken reduzieren. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob die vom Basler Ausschuss geplante Mindesteigenkapitalunterlegung des operationellen Risikos den Banken Anreize gibt, ihr operationelles Risiko zu verringern. Dabei zeigt sich, dass die aktuellen Vorschläge des Basler Ausschusses große Mängel besitzen und gegenüber den bisherigen Regelungen noch keine entscheidende Verbesserung darstellen. Zudem wird grundsätzlich infrage gestellt, ob Mindesteigenkapitalanforderungen ein geeignetes Instrument sind, um die Insolvenzgefahr zu reduzieren, die von selten eintretenden, mit hohen Verlusten verbundenen Schadensfällen ausgeht.
Schlagwörter: 
Basler Eigenkapitalvereinbarung
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Working Paper

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