Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/40808 
Erscheinungsjahr: 
2001
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaftsdienst [ISSN:] 0043-6275 [Volume:] 81 [Issue:] 6 [Publisher:] Springer [Place:] Heidelberg [Year:] 2001 [Pages:] 323-330
Verlag: 
Springer, Heidelberg
Zusammenfassung: 
Das geltende Finanzausgleichsgesetz gilt nur noch als Übergangsrecht fort. Bis zum 1. Januar 2003 muss der Bundesgesetzgeber ein Maßstäbegesetz1 und auf dieser Grundlage bis zum 1. Januar 2005 ein neues Finanzausgleichsgesetz schaffen. Eine wichtige Frage für die Maßstabsbildung lautet: Bestehen strukturelle Unterschiede zwischen den Ländern, die abstrakte Mehrbedarfe begründen können? Können diese strukturellen Unterschiede über Indikatoren sachgerecht erfasst werden?
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Digitized Version

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