Abstract:
Die im Themenblock E der Anhörung relevanten Teile des vorliegenden Gesetzentwurfs konkretisieren in Art. 1 die Umsetzung der neuen strukturellen Kreditaufnahmemöglichkeit für die Länder gemäß Art. 109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG sowie Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz (StruKomLäG) für den Haushalt des Landes Brandenburg. Darüber hinaus ist in Art. 11 eine Änderung des Gesetzes über die Investitionsbank des Landes Brandenburg vorgesehen. Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die diesbezüglichen Fragen 2 bis 4 des Fragenkatalogs in den Abschnitten C bis E. In Abschnitt B wird zuvor noch auf die grundsätzliche Frage 1 des Fragenkatalogs bezüglich der generellen Angemessenheit der gegenwärtigen Ausgestaltung der Schuldenbremse angesichts aktueller und zukünftiger Herausforderungen eingegangen. Aus Zeitgründen muss in der Stellungnahme leider größtenteils auf Quellenangaben und ein Literaturverzeichnis verzichtet werden.
Additional Information:
Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung zum "Haushaltsbegleitgesetz 2027/2028" Gesetzentwurf der Landesregierung vom 02.09.2026, Drucksache 8/3335, Block E - Schuldenbremse, strukturelle Kreditaufnahme und ILB.