Zusammenfassung:
Die Bundesregierung erhofft sich von der geplanten Befreiung der Überstundenzuschläge von der Einkommensteuer Beschäftigungsgewinne durch die Ausdehnung der Arbeitszeit der von der Neuregelung betroffenen Beschäftigten. Gleichzeitig ist mit Steuerausfällen aufgrund von Mitnahmeeffekten zu rechnen. Insgesamt sind moderate Beschäftigungsgewinne zu erwarten, deren Ausmaß von der Nutzung der Überstundenzuschläge durch Arbeitgeber und Beschäftigte abhängen. Trotz zusätzlicher Staatseinnahmen in Form von Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Gütersteuern, die aufgrund der steigenden Beschäftigung generiert werden, führt die Steuerbefreiung voraussichtlich zu einem geringen fiskalischen Defizit aufgrund der Mitnahmeeffekte bei unverändertem Arbeitsangebotsverhalten.