Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/333095 
Erscheinungsjahr: 
2022
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaft und Gesellschaft (WuG) [ISSN:] 0378-5130 [Volume:] 48 [Issue:] 2 [Year:] 2022 [Pages:] 207-230
Verlag: 
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Wien
Zusammenfassung: 
Weltweit findet eine intensive Diskussion zur Frage der Vermögenskonzentration und ihren negativen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Folgen statt. Trotz der im internationalen Vergleich hohen Vermögensungleichheit ist Österreich bei den vermögensbezogenen Steuern auf den hintersten Rängen. Vorschlägen zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer wird regelmäßig der hohe Aufwand der Vermögensbewertung sowie die Gefahr der Steuerflucht entgegengehalten. Die Diskussion der rechtlichen und ökonomischen Aspekte der Vermögensbesteuerung in diesem Artikel legt nahe, dass moderne Vermögensteuermodelle auf Instrumente zurückgreifen können, um diese Herausforderungen effizient zu meistern. Das sind einerseits die Bewertungsregeln im Bewertungsgesetz, die an wesentlichen Stellen vereinfacht werden könnten, andererseits diverse Kontrollinstrumente wie neue Vermögensregister, der automatische Informationsaustausch und die Wegzugsbesteuerung, deren Potential noch nicht vollständig ausgeschöpft wird. Bei optimaler Ausgestaltung können die Vollzugskosten und die Ausweicheffekte einer Vermögensteuer erheblich reduziert werden. Aufkommensschätzungen für Österreich auf Basis international anerkannter Vermögenskonzepte und Bewertungsregeln bei progressiver Ausgestaltung führen - im Mittel der untersuchten Modelle - zu einem jährlichen Steuermehraufkommen von etwa 5 Milliarden EUR.
Schlagwörter: 
Vermögensteuer
Bewertungsmethoden
Vermögensungleichheit
Vermögensverteilung
JEL: 
H26
D31
H20
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by Logo
Dokumentart: 
Article

Datei(en):
Datei
Größe





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.