Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/331895 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2025
Schriftenreihe/Nr.: 
ifso expertise No. 33
Verlag: 
Universität Duisburg-Essen, Institut für Sozioökonomie (ifso), Duisburg
Zusammenfassung: 
Zusätzlich zu der seit dem Nachtragshaushalt 2024 genutzten Konjunkturkomponente (Truger 2024a und 2024b) ist im Entwurf für den NRW-Landeshaushalt 2026 auch die teilweise Nutzung der den Ländern im Finanzpaket durch die Reform der Schuldenbremse auf Bundesebene eingeräumten strukturellen Verschuldungskomponente von 0,35 % des BIP vorgesehen. Die vorliegende Stellungnahme kommentiert dies vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der mittelfristigen Haushaltslage.
Sonstige Angaben: 
Schriftliche Stellungnahme zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HHG 2026). Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/15000 vom 08.09.2025
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
Research Report

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