Abstract:
Wenn von überschuldeten Personen die Rede ist, denkt man zunächst an den Verbraucher. Er bezieht sein Einkommen aus Arbeitsentgelt, Sozialleistungen, Rente oder versucht mit der Kombination aus mehreren Einkommensquellen seinen privaten Haushalt zu finanzieren. Diesen Menschen steht ein öffentlich finanziertes schuldner- und insolvenzrechtliches Beratungsangebot zur Verfügung. Für Kleinst- und Kleinselbstständige, die ihr Einkommen aus wirtschaftlich selbstständiger Tätigkeit erzielen – gemeint sind hier aber nicht die freiberuflichen Tätigkeiten wie Rechtsanwälte oder Steuerberater, sondern die vielen kleinen Handwerker, Kiosk- und Ladenbetreiber sowie Freiberufler mit Dozententätigkeit – existiert eine solche Beratung nicht. Die Folgen sind fatal.