Abstract:
Der Bundestag hat das Personal der mit der Kontrolle des Mindestlohns beauftragten Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Zoll kräftig aufgestockt. Der Bundesrechnungshof und die Gewerkschaft der Polizei haben darüber hinaus wiederholt gefordert, dass sich auch die Strukturen der FKS und ihre Kontrollstrategien ändern müssten, um die in der Schwarzarbeit zunehmend professionell organisierten Formen der Kriminalität zu bekämpfen. Die FKS hat mittlerweile ein eigenes Arbeitsgebiet für die Prüfungen und Ermittlungen organisierter Form der Kriminalität geschaffen. Die bislang regionalen Prüfungen und Ermittlungen erlauben es allerdings weiterhin nicht, regionsübergreifende Täterstrukturen zu erkennen. Weitere Reformschritte sind notwendig. Dazu gehören zentrale datengestützte Risikoanalysen und eine Ressourcenbündelung mit der Zollfahndung, dem anderen Vollzugsdienst innerhalb des Zolls. Zusätzlich sollten der Opferschutz ausgebaut, das Verbandsklagerecht eingeführt und die Arbeit des Zolls durch eine fälschungssichere elektronische Arbeitszeiterfassung erleichtert werden.