Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/312929 
Erscheinungsjahr: 
2025
Schriftenreihe/Nr.: 
Beiträge zum Transnationalen Wirtschaftsrecht No. 196
Verlag: 
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Wirtschaftsrecht, Forschungsstelle für Transnationales Wirtschaftsrecht, Halle (Saale)
Zusammenfassung: 
Spätestens seit dem Einstieg des chinesischen Schiffskonzerns China Ocean Shipping Company (COSCO) im Hamburger Hafen wird die Rolle der Investitionskontrolle auch im Bereich maritimer Infrastrukturen öffentlich intensiv diskutiert. Als maritime Infrastrukturen werden gemeinhin Infrastruktureinrichtungen verstanden, die seewärts der oder direkt oder jedenfalls mit Anschluss an der Küstenlinie bzw. Basislinie verortet sind. Hierzu sind punktförmige Infrastrukturanlagen, wie bspw. Offshore-Windparks, sowie linienförmige Anlagen, wie etwa Seekabel und seeverlegte Rohrleitungen, aber auch Seehäfen zu zählen. Der Schutz solch maritimer Infrastrukturen aufgrund von Belangen nationaler Sicherheit ist ein altes Thema im internationalen System. Dabei haben schon immer gleichermaßen Fragen militärischer Sicherheit und wirtschaftliche Interesse eine große Bedeutung gespielt. Das schon legendäre Beispiel des US-amerikanischen Jones Act aus dem Jahre 1920, der den küstennahen Seeverkehr der USA zahlreichen Beschränkungen unter anderem zugunsten einer ausschließlichen Nutzung in diesem Bereich von Schiffen, die in den USA gebaut wurden, unterwirft, ist hierfür ein historisch herausragendes Beispiel. Insgesamt sind weltweit in vielen Staaten sogenannte Kabotage-Regelungen in Kraft. Diese sehen regelmäßig Beschränkungen aus Gründen militärischer Sicherheit, aber auch mit wirtschaftspolitischer Zielsetzung, für maritime Infrastruktur im küstennahen Bereich zulasten ausländischer Investoren und Wettbewerber vor. Auch die überarbeitete und aktualisierte EU-Strategie zur maritimen Sicherheit, die vom Ministerrat der EU am 24. Oktober 2023 angenommen wurde, verweist auf "Risiken und Bedrohungen, die sich aus ausländischen Direktinvestitionen" im Bereich der maritimen Sicherheit ergeben. Allerdings wird dieser Aspekt in der einschlägigen EU-Strategie nicht weiter ausgeführt. Vielmehr wird ohne weitere Konkretisierung nur auf das allgemeine Investitionskontrollrecht der EU verwiesen. In diesem Beitrag soll die Rolle des Investitionskontrollrechts beim Schutz ausgewählter maritimer Infrastruktur näher beleuchtet werden. In einem ersten Teil geht es um die völkerrechtlichen und rechtstatsächlichen Rahmenbedingungen für Investitionen im Bereich maritimer Infrastrukturen und darauf bezogene Herausforderungen für die maritime Sicherheit (B.). Anschließend wird dargestellt, inwieweit maritime Infrastrukturen Schutzobjekt für Investitionskontrolle in Europa sind bzw. sein können (C.). Schließlich soll kurz noch ein Blick de lege ferenda auf notwendige Anpassung der Investitionskontrolle zum effektiveren Schutz maritimer Infrastrukturen geworfen werden (D.).
Schlagwörter: 
Maritime Wirtschaft
Infrastruktur
Investitionsrecht
Kontrolle
Deutschland
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
ISBN: 
978-3-96670-243-0
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by-nd Logo
Dokumentart: 
Research Report

Datei(en):
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