Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/308820 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2025
Schriftenreihe/Nr.: 
IW-Report No. 1/2025
Verlag: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Zusammenfassung: 
Betriebsräte sind nur noch in 7 Prozent der Betriebe anzutreffen. Der Verbreitungsgrad ist im langfristigen Trend deutlich gesunken. Dies ist jedoch nicht mit fehlenden angemessenen Partizipationsmöglichkeiten gleichzusetzen. Vielerorts existieren alternative Formen der Interessenvertretung oder die Beschäftigten sind direkt an Entscheidungsprozessen beteiligt, die die eigenen relevanten Belange berühren. Die Einrichtung eines Betriebsrats setzt die Initiative der Beschäftigten voraus. Die empirische Analyse auf Basis der IW-Beschäftigtenbefragung 2024 zeigt, dass der Wunsch, sich von einem Betriebsrat vertreten zu lassen, negativ mit dem Ausmaß der Arbeitszufriedenheit korreliert. Von den Arbeitnehmern, die sich einen Betriebsrat wünschen, sind zwei Drittel mit ihrer Arbeit zufrieden. Unter den Beschäftigten ohne einen solchen Wunsch sind es hingegen neun von zehn. Die stabil hohe Arbeitszufriedenheit in Deutschland kann daher erklären, warum die Beschäftigten vielerorts auf eine institutionalisierte Mitbestimmung verzichten und warum im Zeitablauf die Neugründungsrate von Betriebsräten nicht mit deren natürlicher Abgangsrate im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Betrieben aus dem Markt Schritt gehalten hat. Betriebsratsgründungen erfolgen häufig in stürmischen, unter Umständen konfliktgeladenen Zeiten. Auch hierfür finden sich in der IW-Beschäftigtenbefragung 2024 Hinweise. Der Wunsch nach einer Vertretung durch einen Betriebsrat wird wahrscheinlicher, wenn die Beschäftigten eine Reorganisation erlebt haben. Letzteres trifft auf gut 28 Prozent der Beschäftigten mit einem Vertretungswunsch zu. Dagegen sind lediglich knapp 16 Prozent der Arbeitnehmer ohne einen derartigen Wunsch von einer Reorganisation betroffen gewesen. In diesem Zusammenhang spielt eine große Rolle, wie der Transformationsprozess aus Sicht der Betroffenen wahrgenommen wurde. Wo die Mitarbeiter eines Unternehmens verstanden haben, warum eine Veränderung notwendig war, eigene Ideen einbringen konnten, sich über die Ziele des Managements klar waren und das Gefühl hatten, dass man ihre bisherigen Leistungen und Erfahrungen respektiert hatte, besteht seltener der Wunsch nach einer Vertretung durch einen Betriebsrat. Eine Pflicht oder ein Zwang zur Wahl einer betrieblichen Interessenvertretung existiert vor diesem Hintergrund aus guten Gründen nicht. Die Orientierung an einem Leitstern, wonach einzig die Einrichtung gegen den Willen bzw. unabhängig von der Haltung einer Geschäftsführung echte Mitbestimmung darstellt, führt nicht zum Ziel einer stärkeren Verbreitung von Betriebsräten. Wenn die Politik diese effektiv fördern möchte, muss die Attraktivität der betrieblichen Mitbestimmung auch für die Arbeitgeberseite steigen. Eine Geschäftsführung hätte ein Interesse, zu einem Zeitpunkt aktiv für die Wahl eines Betriebsrats zu werben, zu dem das gemeinsame Interesse von Beschäftigten und Betrieben im Vordergrund steht und nicht ein Konflikt. Das ist aber grundsätzlich nur dann der Fall, wenn der Nutzen eines Betriebsrats für den Arbeitgeber zunimmt und die Kosten der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes sinken. Letztere sind nämlich einzig von ihm zu tragen. Die Möglichkeiten, Gremiengrößen anzupassen sowie Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit digital organisieren zu lassen, kann einen wirkungsvollen Beitrag zur Absenkung der direkten Kosten der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes leisten, ohne eine effektive betriebliche Mitbestimmung in Frage zu stellen. Durch angemessene Fristenregelungen können auch Mitbestimmungsprozesse beschleunigt und indirekte Kosten der Betriebsverfassung reduziert werden.
Zusammenfassung (übersetzt): 
Works councils exist in 7 per cent of the German establishments with five and more employees. The coverage rate has fallen significantly in the long run. Non-existence of works councils is, however, not equivalent to a lack of participation by the employees. In many companies alternative bodies of interest representation exist or employees are directly involved in decision-making processes that affect their own relevant interests. Implementing a works council requires the initiative of the employees. The empirical analysis based on the IW Employee Survey 2024 shows that the desire to be represented by a works council correlates negatively with the level of job satisfaction. Therefore, the consistently high level of job satisfaction in Germany may explain why employees in many places refrain from electing a body that represents the collective interests of staff members. Works councils are often established when times are turbulent or when conflicts occur. This evidence is supported by the IW Employee Survey 2024 in some way, too. The desire for being represented by a works council is more likely if employees have experienced a reorganisation. It is also significantly affected by the employees' perception how the transformation evolved. The desire declines if employees understand why a change is necessary, can bring in own ideas, know about the objectives of the management, and feel being appropriately respected. In this regard, there is no need for a legislation that makes the implementation of works councils mandatory. If a government wants to effectively promote the coverage of works councils, co-determination has to be attractive for employers, too. Then, the management would have an incentive to actively support or even initiate the election of such a body. Thus, the benefits of a works council for the employer has to be increased and the costs of applying the Works Constitution Act has to be reduced. The possibility of adjusting committee sizes and digitally running works council elections and works council work can contribute to decrease the direct costs of applying the Works Constitution Act without jeopardising effective co-determination at the workplace. Appropriate deadline rules can speed up processes and reduce the indirect costs of co-determination.
JEL: 
J50
J53
J58
M50
Dokumentart: 
Research Report

Datei(en):
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Größe
577.21 kB





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