Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/30845 
Erscheinungsjahr: 
2009
Schriftenreihe/Nr.: 
arqus Discussion Paper No. 69
Verlag: 
Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre (arqus), Berlin
Zusammenfassung: 
The recent German estate tax reform is criticized with regard to its unconstitutionality and for economical reasons. In particular it is in question whether the extensive tax exemption for firms can be justified by welfare arguments. From an economic point of view it is preferable to establish an estate tax with a broad tax base and low tax rates. The empirical results of our analyses gained by the microsimulation model ERBSIHM show that extremely low tax rates could be obtained. The current progressive tax rate could be halved. Alternative a rather low proportional tax rate of about 10% could be achieved. Such moderate tax rates would certainly increase the acceptance of the estate tax. In addition, such an estate tax reform would meet demands for equability of taxation as well as for low compliance costs and neutral taxation.
Zusammenfassung (übersetzt): 
An der Verfassungsmäßigkeit der neuen Erbschaft- und Schenkungsteuer bestehen ebenso erhebliche Zweifel wie an deren ökonomischer Vernunft. Insbesondere ist fraglich, ob die ins Feld geführten Gemeinwohlgründe tatsächlich die weitgehende bzw. vollständige Steuerfreistellung von Unternehmensvermögen rechtfertigen. Aus ökonomischer Sicht ist eine Erbschaftsteuer mit niedrigen Steuersätzen und einer breiten Bemessungsgrundlage ohne sachliche Steuerbefreiungen vorzuziehen. Die mit Hilfe des Mirkosimulationsmodells ERBSIHM vorgenommene empirische Untersuchung hat gezeigt, dass sowohl im Rahmen eines progressiven Tarifs als auch bei einem Proportionaltarif äußerst moderate Steuersätze implementiert werden könnten. Bei Beibehaltung der progressiven Tarifstruktur ließen sich die Steuersätze halbieren. Alternativ wäre ein einheitlicher Proportionalsteuersatz von nicht einmal 10% möglich. Derart niedrige Steuersätze wären sicherlich förderlich für die Akzeptanz der Erbschaftsteuer. Zudem sprechen Gleichmäßigkeitsüberlegungen, geringere Kosten der Besteuerung und das Postulat der Neutralität der Besteuerung für eine solche Reform.
Dokumentart: 
Working Paper

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