Zusammenfassung:
Über die letzten 30 Jahre hat sich in der Europäischen Union (EU) ein komplexes Geflecht an nationalen und supranationalen Fiskalregeln mit dem Ziel nachhaltiger öffentlicher Finanzen herausgebildet. Derweil haben die staatlichen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des rus- sischen Angriffskriegs in der Ukraine die Staatsschulden in einigen Mitgliedstaaten erheblich ansteigen las- sen. Mit dem Inkrafttreten der reformierten europäischen Fiskalregeln in diesem Frühjahr ergibt sich ein erhöhter Handlungsdruck für die nationalen Haushaltsverhandlungen; zumal nun auch stärker mittelfristige Risiken, wie demografisch bedingte Kosten, in der Schuldentragfähigkeitsanalyse der Europäischen Kommis- sion berücksichtigt werden. Dies ist prinzipiell zu begrüßen. Diskussionswürdig sind dabei zwei Aspekte: Ers- tens kann der Grenzwert für den Schuldenstand von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) mit Blick auf die anstehende Transformation zu Fehlsteuerungen führen; eine Investitionsklausel gibt es nicht. Zweitens sind die Annahmen in Teilen sehr strikt. So ist zwar die Annahme einer konstanten Fiskalpolitik mit Blick auf die Handhabbarkeit der Simulationsrechnungen nachvollziehbar. Zudem kann dadurch die politische Not- wendigkeit für Fiskalreformen offengelegt werden. Jedoch kann dies im Ergebnis auch dazu führen, dass der Pfad der Nettoprimärausgaben eher flach, also mit hohen Risikoabschlägen, angesetzt wird. Gleichzeitig er- fordert die Transformation erhebliche Investitionen. In Deutschland verschärft sich diese Lage durch den In- vestitionsstau, der die Attraktivität des Standorts schmälert. Die strenge Regelung der Schuldenbremse setzt dem Bund und den Ländern derzeit enge Grenzen, um diesen Bedarf zu erfüllen. [...]