Zusammenfassung:
Mit der Überführung des nationalen Emissionshandels in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS2) ab 2027 dürften die Endverbrauchspreise für fossile Kraft- und Heizstoffe deutlich steigen. Dies trifft einkommensschwache Haushalte stärker, da sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für Energie ausgeben als einkommensstarke Haushalte. Bereits bestehende Entlastungen bei Grundsicherung und Wohngeld oder Förderprogramme erreichen diese Gruppen nur teilweise. Eine automatische und unbürokratisch ausgezahlte Klimaprämie an alle Einwohnenden mildert übermäßige Belastungswirkungen der CO2-Bepreisung weitgehend ab. Verbleibende Belastungen bei "vulnerablen" Haushalten mit hohem Energieverbrauch und niedrigen Einkommen erfordern aber zusätzliche Hilfen und Förderprogramme. Diese könnten finanziert werden, wenn Besser- und Hochverdienende keine Klimaprämie erhalten würden. Diese sind weniger stark von der CO2-Bepreisung betroffen und haben zumeist mehr Möglichkeiten, ihren fossilen Energieverbrauch zu reduzieren. Daher sollte die Klimaprämie an alle Haushalte ausgezahlt werden, aber bei Besser- und Hochverdienenden unbürokratisch im Rahmen von Lohn- und Einkommensteuer abgeschmolzen werden.