Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/304311 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2024
Schriftenreihe/Nr.: 
ifso expertise No. 26
Verlag: 
Universität Duisburg-Essen, Institut für Sozioökonomie (ifso), Duisburg
Zusammenfassung: 
Als Reaktion auf die deutliche Verschlechterung der konjunkturellen Lage und die damit einhergehende schlechtere Entwicklung der Steuereinnahmen sowie auf einige Mehrausgaben in Einzeletats sieht der Gesetzentwurf die erstmalige Nutzung der Konjunkturkomponente für den Landeshaushalt nach § 18a Absatz 3 LHO vor. Mindereinnahmen von 1.589 Mio. Euro und Mehrausgaben von 449 Mio. Euro werden durch die Konjunkturkomponente in Höhe von 2.038 Mio. Euro und damit eine entsprechend höhere Nettokreditaufnahme ausgeglichen. Im Folgenden wird in den Abschnitten 2 und 3 kurz dargelegt, dass die Inanspruchnahme der Konjunkturkomponente sinnvoll und gut begründbar ist. Die Abschnitte 4 bis 6 erweitern die Perspektive auf die vergebene Chance zur Verbesserung der kommunalen Finanzlage sowie weiterführende Fragen zur landesrechtlichen Umsetzung der Konjunkturbereinigung sowie zur Haltung der Landesregierung zur Finanzpolitik des Bundes und zur Notwendigkeit einer Reform der Schuldenbremse.
Sonstige Angaben: 
Schriftliche Stellungnahme zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024 - NHHG 2024) : Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/9900 vom 05.07.2024
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
Research Report

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