Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/297840 
Erscheinungsjahr: 
2024
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst Digital [ISSN:] 2700-8371 [Volume:] 5 [Issue:] 5 [Year:] 2024 [Pages:] 1-4
Verlag: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Können gut gemeinte Maßnahmen ungewollte Barrieren für die Stimmabgabe schaffen? Das Münchner Wahlamt rekrutiert neue Wahllokale und passt die Größe der Stimmbezirke an, um die Wahl an der Urne zu erleichtern. Als Folge werden einige Wahlberechtigte einem neuen Wahllokal zugewiesen. Eine neue Untersuchung zeigt, dass dies die Wahlbeteiligung dauerhaft von der Urnen- zur Briefwahl verschiebt und einen vorübergehenden Rückgang der Gesamtwahlbeteiligung um 0,4 Prozentpunkte (0,6 %) verursacht. Dieser Rückgang tritt auf, weil unaufmerksame Wähler*innen die Änderung spät bemerken und keine Briefwahlunterlagen an fordern. Neuzuteilungen senken die Wahlbeteiligung stärker in Bezirken mit einem hohen Anteil älterer Bürger*innen und wenn die Entfernung zum Wahllokal zunimmt.
Dokumentart: 
Article

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