Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/277077 
Erscheinungsjahr: 
2006
Quellenangabe: 
[Journal:] Intervention. Zeitschrift fuer Ökonomie / Journal of Economics [ISSN:] 2195-3376 [Volume:] 03 [Issue:] 2 [Year:] 2006 [Pages:] 225-235
Verlag: 
Metropolis-Verlag, Marburg
Zusammenfassung: 
Erster Absatz: Die Jahrhundertflut 2002 an der Oberelbe und die nachfolgende Serie großer und kleiner Hochwasserereignisse in Deutschland haben dazu geführt, dass von unterschiedlichen Seiten vorgeschlagen wurde, eine Versicherungspflicht zur finanziellen Vorsorge gegen künftige Hochwasser- und andere Elementarschäden einzuführen. Die Autoren dieses Beitrags haben sich mit einem konkreten Gestaltungsvorschlag an dieser Diskussion frühzeitig beteiligt (vgl. Schwarze / Wagner 2002 und 2003). Die Finanzministerkonferenz (FMK) hat diesen Vorschlag aufgegriffen und im Juni 2003 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die das Thema »Versicherungspflicht für Elementarschäden« in mehreren Treff en mit Experten und Vertretern der Länderjustizministerien erörterte. Inzwischen ist dieses Anliegen aber aufgegeben worden. Im Februar 2004 wurde die Arbeit der FMK-AG eingestellt. Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass sich keine geeignete Lösungen finden ließ, um den Bürgern einen rechtlich verbindlichen Schutz vor dem Risiko von Naturkatastrophen zu gewähren und gleichzeitig dabei die öffentlichen Haushalte von diesem Risiko – zumindest teilweise – zu entlasten.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
Article

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