Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/277060 
Erscheinungsjahr: 
2006
Quellenangabe: 
[Journal:] Intervention. Zeitschrift fuer Ökonomie / Journal of Economics [ISSN:] 2195-3376 [Volume:] 03 [Issue:] 1 [Year:] 2006 [Pages:] 16-33
Verlag: 
Metropolis-Verlag, Marburg
Zusammenfassung: 
Erster Absatz: Mit Jahresbeginn 2005 ist mit dem SGB II auch das letzte der vier »Hartz-Gesetze« zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes in Kraft getreten, mit denen die Bundes regierung im Rahmen der »Agenda 2010« die Empfehlungen der Hartz-Kommission »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« umsetzen will. Diese Gesetze betreffen nicht allein Erwerbslose. Mit ihnen sind Richtungsentscheidungen für die künftige soziale Absicherung von Arbeitsmarktrisiken im deutschen Sozialstaat gefallen, die als größtes sozial politisches Experiment seit der Herstellung der deutschen Einheit bezeichnet werden können. Abstimmungs probleme zwischen bestimmten Formen der Flexibilität am Arbeitsmarkt und dem bundesdeutschen Modell sozialer Sicherung, also Probleme des »Mismatch zwischen dem institutionellen System des Arbeitsmarktes einerseits und demjenigen des Sozialleistungssystems [andererseits]« (Klammer / Tillmann 2002: 16 f.), tragen seit Jahrzehnten zu beruflichsozialer Gefährdung, materieller Armut und sozialer Ausgrenzung bei. Im Folgenden soll kurz zusammengefasst werden, wie die »Hartz-Gesetze« die Grundlage für solche Diskussionen verändern und warum sie die Möglichkeiten, Flexicurity-Lösungen für Risiken unsicherer Erwerbsbeteilung weiter zu verfolgen, entscheidend einschränken.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by Logo
Dokumentart: 
Article

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