Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/267734 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2022
Schriftenreihe/Nr.: 
IW-Policy Paper No. 8/2022
Verlag: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Zusammenfassung: 
Die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verankerten Änderungen der Rahmenbedingungen für die Erstattungsbetragsverhandlungen innovativer Arzneimittel werden als Gefahr für die zukünftige Versorgung der Patienten und für den Forschungs- und Produktionsstandort gesehen. Die neuen Leitplanken im Verfahren zur frühen Nutzenbewertung bedeuten zum einen, dass im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie gleichwertige Arzneimittel schlechter gestellt werden. Zum anderen können nur noch Sprunginnovationen gesichert einen höheren Erstattungsbetrag als den des Referenzpräparats erzielen - lediglich 20 Prozent der seit 2011 abgeschlossenen Bewertungsverfahren fallen unter die entsprechenden Kategorien. Das oftmals angemahnte Ungleichgewicht in den Markteinführungen zwischen den verschiedenen Indikationsgebieten wird durch das neue Regelwerk weiter verstärkt. Hiervon wird vor allem die Versorgung chronisch Erkrankter betroffen sein. Die Attraktivität eines Marktes für den Absatz innovativer Arzneimittel beeinflusst darüber hinaus die Standortentscheidungen pharmazeutischer Unternehmen.
JEL: 
H51
I18
L65
O31
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
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Größe
542.99 kB





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