Zusammenfassung:
Am 23. September 2020 hat die Europäische Kommission ihren lange erwarteten Entwurf eines neuen Migrations- und Asylpakets vorgelegt, das die seit Jahren andauernde Blockade in diesem Politikfeld überwinden soll. Zentrale Elemente sind die geplanten Vorprüfungen von Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und eine neue Arbeitsteilung unter den Mitgliedstaaten, die künftig die Wahl haben zwischen der Aufnahme von Schutzsuchenden und der Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Die menschenrechtlichen Risiken, die diesen Neuerungen anhaften, sind immens. Da dies aber - wie die Lage auf den griechischen Inseln zeigt - auch für den Status quo gilt, ist das Für und Wider des Reformvorschlags sorgfältig abzuwägen. Eine Unterstützung des Reformpakets lässt sich nur rechtfertigen, wenn die von der Kommission angestrebte Kopplung restriktiver und schutzorientierter Elemente in den zwischenstaatlichen Verhandlungen beibehalten wird.