Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/255554 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2018
Schriftenreihe/Nr.: 
SWP-Aktuell No. 48/2018
Verlag: 
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin
Zusammenfassung: 
Am 7. Juni 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) erst­mals Individuen wegen Menschenhandels auf eine Sanktionsliste gesetzt. Die sechs Personen werden im Rahmen des Sanktionsregimes für Libyen als Hauptverant­wort­liche für illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit Menschenhandel und der Schleu­sung von Migranten mit Reiseverboten und dem Einfrieren von Vermögens­werten belegt. Die Europäische Union und die USA haben diese VN-Sanktionen bereits umgesetzt. Das Vorgehen ist Ausdruck einer gesteigerten Aufmerksamkeit des VN-Sicherheits­rats für Fragen der transnationalen Organisierten Kriminalität (OK). Seit Jahren nimmt die Zahl von Resolutionen mit Bezug zu OK zu, ob es um Drogen- oder Waffenhandel, Pira­terie, Entführungen oder um den illegalen Handel mit natürlichen Ressourcen geht. Mit Menschenhandel in Konflikten hat sich der Sicherheitsrat schon seit Ende 2015 wiederholt befasst. Die entsprechenden Beschlüsse zeigen, welche Rolle der Sicherheitsrat beim Umgang mit organisierter Kriminali­tät spielen kann, aber auch, wo Fallstricke lauern. Deutschland sollte sich als nicht-ständiges Mitglied im Sicherheitsrat 2019/20 für eine differenzierte Weiter­entwick­lung der Agenda einsetzen.
Dokumentart: 
Research Report

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