Abstract:
Nach wie vor klafft eine erhebliche Lücke zwischen den durchschnittlichen Arbeitsentgelten pro Stunde von Frauen und Männern. Aktuell beträgt in Deutschland der Gender-Pay-Gap 18 Prozent (2021). Um diese Entgeltlücke zu verringern, trat 2017 das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft. Es sieht neben einem individuellen Auskunftsanspruch auch betriebliche Prüfungen der Entgeltgleichheit vor, wobei die Betriebe in der Wahl der Prüfverfahren frei sind. Eine erste Fragestellung im vorliegenden Working Paper bezieht sich auf diese betrieblichen Prüfungen der Entgeltgleichheit. Während verschiedene Evaluationen des Entgelttransparenzgesetzes bereits gezeigt haben, dass die Mehrheit der Betriebe diese nur freiwillige Prüfung ihrer Entgeltstrukturen nicht durchgeführt hat, lag der Fokus dieser explorativen Untersuchung auf den Bedingungen in jenen Betrieben, in denen solche Prüfungen durchgeführt wurden oder vorgesehen waren. Die untersuchten Betriebe stellen also keine repräsentative, sondern eine gezielte Auswahl engagierter Betriebe dar. [...]